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Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir ein Verein und KEIN Reiseunternehmen
sind. So bemühen wir uns mit unseren ehrenamtlichen Betreuungskräften
um alle Teilnehmer/Innen jeden Alters. Trotzdem legen wir Wert darauf,
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns korrekt zu regeln.
Es wird in den nachfolgenden Hinweisen und Teilnahmebedingungen vorgestellt.
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen
an. Sie entsprechen selbstverständlich dem Reisevertragsrecht (BGB).
Hier erfahren Sie alles Wichtige zu folgenden Punkten:
> 1. Anmeldung
> 2. Leistungen und Durchführung
> 3. Teilnehmergebühren, Zuschläge, Ermäßigungen
> 4. Zahlung
> 5. Unterkunft
> 6. Betreuung
> 7. Reiserücktritt
> 8. Rücktritt des Reiseveranstalters
> 9. Haftung
> 10. Ansprüche und Verjährung
> 11. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
> 12. Versicherung
> 13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
> 14. Erfüllungsort
> 15. Vertragspartner
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1. Anmeldung |
Ihre Anmeldung kann (wenn nicht in der jeweiligen Ausschreibung
festgelegt) schriftlich, mündlich, fernmündlich, oder per
e-Mail erfolgen. Mündliche, fernmündliche oder e-Mail-Anmeldungen
sowie online Anmeldungen (wenn aufgefordert) müssen innerhalb
von drei Tagen schriftlich nachgereicht werden (Eingang bei dem Veranstalter/Reiseleitung).
Diese Anmeldung ist ein Angebot Ihrerseits zum Abschluss eines Reisevertrages.
Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung
unsererseits zustande. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn
wir die Buchung und Teilnehmergebühr schriftlich bestätigt
haben und uns die Lastschrifteinzugsermächtigung vollständig
ausgefüllt und unterschrieben vorliegt. Zusagen und Nebenabmachungen
von unserer Seite bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung.
Das zulässige Alter der Teilnehmer/Innen ist aus den einzelnen
Ausschreibungen zu ersehen. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen
der Genehmigung der Personensorgeberechtigten. Die mitunterschreibenden
Personensorgeberechtigten übernehmen neben dem Anmelder die
Verpflichtung, den Rechnungsbetrag oder die Rücktrittskosten
zu bezahlen, soweit eine solche Verpflichtung nicht ausdrücklich
ausgeschlossen ist. Die Anmeldung wird durch die Unterschrift und
den Eingang bei uns rechtsverbindlich. Mit der Anmeldung wird anerkannt,
dass die Teilnehmer den Weisungen und Anordnungen des Betreuerteams
folgen. Teilnehmer über 18 Jahre erkennen mit der Unterschrift
bei der Anmeldung an, dass sie sich den Anordnungen und Weisungen
des Betreuerteams, unabhängig ihrer Volljährigkeit, unterwerfen.
Bei Nichteinhaltung dieser verbindlichen Erklärung verzichtet
der Teilnehmer auf jeglichen Anspruch.
Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichten sich
die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, den Veranstalter/Reiseleitung
spätestens nach Zugang der Buchungsbestätigung über
eventuelle Krankheiten, Störungen, Medikamenteneinnahmen u.ä.
zu unterrichten, damit ggf. hierauf, soweit es im Rahmen der Freizeitmaßnahme
möglich ist, Rücksicht genommen werden kann. Sollten jedoch
dadurch für uns unzumutbare Belastungen entstehen, behalten
wir uns vor, die Buchungsbestätigung zu widerrufen. Fehlende
oder falsche Angaben können zum Widerruf des Vertrages sowie
ggf. zu Regressansprüchen unsererseits führen.
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2. Leistungen und Durchführung |
Grundlage des Leistungsumfanges ist die Ausschreibung im Internet
oder der gedruckten Version. Geringe Änderungen bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Die Busfahrten werden von beauftragten Vertragsunternehmen
durchgeführt, die im Besitz eines Personenbeförderungsscheines
sind. (> zum Anfang) |
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3. Teilnehmergebühren, Zuschläge, Ermäßigungen |
Die angegebenen Euro-Preise entsprechen dem Stand der Erstveröffentlichung
und sind unverbindlich. Verbindlich ist der von uns bestätigte
Reisepreis zum Zeitpunkt der Anmeldung. Sämtliche Teilnehmergebührenangaben
entsprechen dem Zuschläge, Stand bei Veröffentlichung der
Ausschreibung. Änderungen der Teilnehmergebühren bleiben
ausdrücklich vorbehalten. Änderungen der Teilnehmergebühren
sind bei Eintritt bestimmter Umstände (z.B. Erhöhung der
Treibstoffkosten, Tarifänderungen etc.) möglich und müssen
an die Teilnehmer weitergegeben werden. Da die Reise kostendeckend
kalkuliert ist und sämtliche Zuschüsse bereits angerechnet
wurden, sind weitere Nachlässe nicht möglich. (>
zum Anfang) |
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4. Zahlung |
Die Zahlung des vollen Reisepreises muss bis zum 14. Tag vor der
Abfahrt bei uns eingegangen sein. Auf dem Überweisungsträger
sind Reiseziel und Termin sowie der Name des Anmelders anzugeben.
Der Sicherungsschein über unsere Insolvenzversicherung im Sinne
des § 651 k BGB ist in der Teilnehmergebühr enthalten. Der
Sicherungsschein sichert den direkten Anspruch des Teilnehmers gegenüber
dem Versicherungsunternehmen bei Zahlungs- und Leistungsunfähigkeit
des Vertragspartners.
Sollten wir den Eingang der Zahlungen nicht innerhalb zwei Wochen
nach Zugang unserer Unterlagen auf unserem Konto verbuchen können,
sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, die Buchung
zu stornieren und den Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Dies entbindet
den Anmelder jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es werden
die aus Ziffer 7 ersichtlichen Reiserücktrittskosten geltend
gemacht. Sollten die in der Ausschreibung genannten Reiseunterlagen
(Bestätigung, Informationsschreiben etc.) wider Erwarten nicht
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt dem Anmelder zugegangen sein,
hat sich dieser unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung
zu setzen.
Bankbearbeitungsgebühren, die auf fehlerhafte Angaben zur Bankverbindung
bzw. nicht gedeckte Konten zurückzuführen sind, werdem dem
Reiseteilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt. Für Umbuchungen
kann eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Person berechnet
werden. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen. (>
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5. Unterkunft |
Die Unterbringung erfolgt, wenn die Ausschreibung nichts anderes
vorsieht, in 2-Bett-Zimmern. Die Reiseteilnehmer, die trotz ausdrücklichem
Hinweis auf Ausbuchung des Kontingents mitgenommen werden, versuchen
wir möglichst in gleichwertigen Ausweichquartieren unterzubringen.
Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Unterkunft besteht nicht. Den
Anweisungen der Reiseleitung bei der Verteilung der Quartiere ist
Folge zu leisten. (> zum Anfang) |
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6. Betreuung |
Ein Rechtsanspruch auf Betreuung, Unterricht,
Förderung o.ä. besteht nicht. Die Teilnahme an dortigen,
örtlichen Veranstaltungen ist freigestellt. Soweit Betreuer eingestellt
werden, haben sie die Aufgabe, die Reiseteilnehmer, soweit am Reiseort
zulässig, bei der Ausübung des Sports und dessen Vorbereitung
zu unterrichten und zu begleiten. Der Anschluss auf eine betreute
Gruppe erfolgt allerdings auf Risiko des Teilnehmers. Eine Haftung
des Betreuers oder von uns wird ausgeschlossen. (>
zum Anfang) |
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7. Reiserücktritt |
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich unter Beifügung evtl. schon
ausgehändigter Reiseunterlagen erfolgen. Maßgebend für
die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang beim
Vertragspartner.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale
geltend zu machen, soweit kein Ersatzteilnehmer von dem stornierenden
Teilnehmer gestellt wird. Die Gestattung einer Ersatzperson wird
erst nach Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 15,00 Euro - und schriftlicher Anmeldung und Anzahlung des Reisepreises
nach den allgemeinen Bedingungen akzeptiert. Geht uns bis spätestens
zum 42. Tag vor der Abreise eine schriftliche Rücktrittsmeldung
zu, wird der Rücktritt von uns angenommen. Die von Ihnen geleistete
Anzahlung, abzüglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 15,00 Euro pro Person, erhalten Sie zurück.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Rücktritt
- innerhalb von 41 bis 30 Tagen vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,
mind. jedoch 25,00 Euro,
- innerhalb von 29 bis 20 Tagen vor Reisebeginn 20% des Reisepreises,
mind. jedoch 25,00 Euro,
- innerhalb von 19 bis 10 Tagen vor Reisebeginn 35%, mind. jedoch
25,00 Euro,
- und bei weniger als 10 Tagen vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
mind. jedoch 25,00 Euro.
- bei Nichtabmeldung bzw. Nichtantreten der Reise ist die volle
Teilnehmergebühr zu zahlen.
Bei höheren Forderungen unserer Leistungsträger gegenüber
uns wie z.B. voller Flugpreis oder volle Unterbringungskosten, werden
diese unabhängig von den zuvor genannten Prozentsätzen
an den Teilnehmer weitergegeben und sind sofort nach Aufforderung
zu zahlen. Spätere Anreise bzw. frühere Abreise reduzieren
den Teilnehmerbetrag nicht. Evtl. gezahlte Versicherungsgebühren
oder anderweitige
Kosten können nicht zurückerstattet werden. Dem Reiseteilnehmer
bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder
ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
(> zum Anfang) |
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8. Reiserücktritt des Veranstalters |
Wir behalten uns das Recht vor, eine Reise bis zwei Wochen vor Freizeitbeginn
abzusagen, wenn die ausgeschriebene und erforderliche Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird oder die Reise durch außergewöhnliche
Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer dann in
voller Höhe zurück. (> zum Anfang). |
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9. Haftung |
Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter
herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der
Eintritt des Schadens lediglich leichte Fahrlässigkeit des Leistungsträgers
oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers verursacht
wurde.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt,
soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die, von einem Leistungsträger
zu erbringende Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung beschränkt
ist. (> zum Anfang). |
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10. Ansprüche und
Verjährung |
Ansprüche müssen uns innerhalb eines Monats nach Ende
der Reise schriftlich mitgeteilt werden. Alle Ansprüche verjähren
nach sechs Monaten, Ansprüche wegen Körperverletzungen oder
Tötung eines Reiseteilnehmers drei Jahre nach Beendigung der
Reise. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich dem Reiseleiter/In zur Kenntnis zu geben. Dieser/diese
ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. (>
zum Anfang). |
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11. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheits-bestimmungen |
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-,
Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten
und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung
geändert werden sollten. Sofern dies dem Veranstalter möglich
ist, wird er den Teilnehmer über wichtige Änderungen der
in der Freizeitausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften
vor Freizeitantritt informieren. Ausländische Staatsbürger
sollten sich rechtzeitig um entsprechende Einreisebestimmungen bei
den zuständigen Konsulaten erkundigen. (>
zum Anfang) |
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12. Versicherung |
Alle Teilnehmer sind für die Dauer der Maßnahme im
Rahmen der für uns geltenden Bestimmungen gegen Unfall- und
Haftpflichtschäden versichert. Diese Versicherung tritt erst
in Kraft, wenn alle anderen Versicherungen die Kosten nicht voll
übernehmen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung,
die sie in jedem Reisebüro, beim ADAC o.ä. abschließen
können. Bei Auslandsfahrten ist es zusätzlich
ratsam, eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
(> zum Anfang)
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13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen |
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw.dessen gesetzlicher
Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz
vom 14.01.2003 (Bundesgesetzblatt 1, Seite 66) gespeichert, innerhalb
der Vereinsorganisationen, für die Durchführung wichtigen
Stellen und eventuelle Sponsoren verwandt werden.
Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.)
oder Teilnehmergebührenlisten verlieren alle früheren entsprechenden
Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine
ihre Gültigkeit. (> zum Anfang). |
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14. Erfüllungsort |
Erfüllungsort ist Pirmasens. (> zum Anfang). |
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15. Vertragspartner |
Sofern nicht anderes in der Ausschreibung vermerkt, ist der Vertragspartner
die Abteilung Skischule der Naturfreunde Pirmasens e.V. mit folgender
Kontaktadresse:
Skischule NaturFreunde Pirmasens
c/o Gabi Mangold, Erlenbrunner Str. 137, 66953 Pirmasens
Telefon 06331/12923, Telefax 06331/719942
(> zum Anfang)
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